AGB´s

 

Geschäftsgrundlagen

 

Stand: 01.10.2021

 

Right Riders, Hinterm Zaun 3c, 09236 Claußnitz, Deutschland

 

 

 

1. GELTUNGSBEREICH

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Events, Veranstaltungen, Trainings (u.a. Fahrsicherheit, Getting Started, Instruktorentraining, Sportfahrertraining, Montagstraining, Renntraining, etc.) sowie allen damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Right Riders sowie deren Vertragspartnern.

 

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist als Gerichtsstand grundsätzlich der Firmensitz von Right Riders vereinbart; es gilt deutsches Recht als vereinbart.

 

 

 

2. VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSINHALT, RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS

 

Der Vertragsschluss erfolgt direkt zwischen dem Teilnehmer und Right Riders; eine Buchung kann grundsätzlich nicht über Dritte erfolgen (Vorgabe Mindestalter, Datenschutz, Infektionsschutz, daraus resultierende Dokumentations- und Nachweispflichten von Right Riders gegenüber Dritten)!

 

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung von Right Riders an den Kunden zustande.

 

Das Mindestalter für eine Teilnahme liegt aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen bei 16 Jahren. Jüngere Teilnehmer können u.U. nach Rücksprache mit Right Riders (zwingend vor Anmeldung) zur Teilnahme zugelassen werden, wenn entsprechende Qualifikationen vorliegen (Rennlizenz o.ä.) und der Veranstaltungs- und / oder der Streckencharakter dem nicht entgegenstehen. Handelt es sich um einen minderjährigen Teilnehmer, so ist das Einverständnis mindestens eines Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung / Rechnung.

 

Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter von Right Riders nicht befugt.

 

Right Riders kann bei höherer Gewalt wie z.B. extremen Wettersituationen, bei Absage des Rennstreckenbetreibers, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen Right Riders sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Right Riders oder seiner Erfüllungsgehilfen. Right Riders haftet nicht für den Ausfall an Fahrtzeiten auf der Rennstrecke durch Sturz, durch sonstige Fahrbeeinträchtigungen, durch Fahrzeugschäden oder durch schlechte Witterungsbedingungen o.ä.. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.

 

 

3. ZAHLUNGSARTEN UND ZAHLUNGSFRISTEN

 

Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr, sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen. Der Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen sind sofort zur Zahlung fällig.

 

SEPA-Lastschrift:

Bei Teilnahme am europaweit einheitlichen SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ermächtigt der Teilnehmer Right Riders widerruflich, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch SEPA-Basislastschrift von seinem Konto einzuziehen. Bei nicht von Right Riders zu verantwortender Lastschriftrückgabe ist Right Riders berechtigt, Rückbelastungsgebühren in Höhe von EUR 25,-- und ggf. eine andere Zahlungsweise (Überweisung) vom Teilnehmer zu verlangen. Der Teilnehmer ist berechtigt nachzuweisen, dass keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.

 

Der Teilnehmer ermächtigt Right Riders, Zahlungen von seinem Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen und erteilt hierzu das entsprechende Mandat. Zugleich weist der Teilnehmer sein Kreditinstitut an, die von Right Riders auf seinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

 

Der Einzug des Teilnahmebeitrages erfolgt spätestens eine Woche nach erfolgter Anmeldung. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er auf den Versand einer Vorab–Ankündigung des SEPA-Lastschrifteinzugstermins („Prenotification“) verzichtet.   

Hinweis: Der Teilnehmer kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

 

Der Teilnehmer benennt Right Riders bei der Anmeldung zur Durchführung des SEPA-Basis-Lastschriftmandats seinen vollständigen Namen und Adresse, sein Kreditinstitut und die IBAN-Nummer des Bankkontos, von dem die Lastschrift erfolgen soll. Änderungen seiner mitgeteilten Bankverbindung hat der Teilnehmer Right Riders unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Etwaige Schäden, die durch eine verspätete Mitteilung der Right Riders  diesbezüglich entstehen, hat der Teilnehmer zu ersetzen.

   

 

Überweisung: 

Der Teilnehmer überweist unaufgefordert den fälligen Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht auf eines der Konten von Right Riders.

 

Barzahlung:       

Barzahlungen werden nur dann akzeptiert, wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung erfolgen bzw. vor dem ersten Veranstaltungstag.

 

Bei einer Anmeldung erst am Veranstaltungsort hat der Teilnehmer zusätzlich zur Teilnahmegebühr und den Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,-- zu entrichten.

 

Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält Right Riders sich vor, die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

 

4. STORNIERUNG

 

Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail an Right Riders (info@rightriders.de), zu richten.

 

Bei Stornierung einer Motorradveranstaltung fallen folgende Kosten an:

 

Stornierungszeitpunkt           Stornokosten Motorradevent          

bis 2 Monate vor Beginn der gebuchten Veranstaltung

Kostenlos       

bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn

50%    

weniger als 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn

100 % 

 

Die Stornokosten beziehen sich grundsätzlich auf den Teilnahmebeitrag für die gebuchte Veranstaltung; evtl. gebuchte Zusatzleistungen werden grundsätzlich in voller Höhe erstattet!

 

Die Erstattung des um die Stornokosten gekürzten Betrages erfolgt grundsätzlich per Rücküberweisung auf ein vom stornierenden Kunden zu benennendes Bankkonto.

 

Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Right Riders durch die Stornierung keine oder geringere Kosten entstanden sind.

 

Guthabenkonto:   

Right Riders führt für einige Kunden ein Guthabenkonto. Das Guthabenkonto sowie die Führung desselben ist grundsätzlich kostenlos. Bestehendes Guthaben wird nicht verzinst. Das Guthabenkonto kann nicht überzogen werden. Bestehendes Guthaben ist an die Person des Kontoinhabers gebunden und nicht übertragbar, auch nicht teilweise.

Das Guthabenkonto wird automatisch deaktiviert, wenn es kein Guthaben mehr aufweist. Eine Befüllung des Kontos ist nicht möglich.

Bestehendes Guthaben wird bei Anmeldung zu einer Veranstaltung automatisch verrechnet. Je Buchung werden maximal 50% des Teilnahmebeitrags (ohne evtl. gebuchte Zusatzleistungen) durch Verrechnung beglichen; evtl. Differenzbeträge bleiben entweder als („Restguthaben“) stehen oder müssen mit einer der angebotenen Zahlungsarten beglichen werden.

Die Erstattung bestehenden Guthabens ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, der Kunde beendet aktiv die Geschäftsbeziehung mit und bittet formlos um Löschung aus dem Kundenstamm, da er in absehbarer Zeit keine weiteren Veranstaltungsteilnahmen plant. In diesem Fall wird das Guthaben unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-- auf ein vom Kunden zu benennendes Bankkonto überwiesen.

 

 

5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von Right Riders.

 

Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.

 

Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

 

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

 

Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

 

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt.

 

Right Riders übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.

 

Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich.

 

Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.

 

 

6. SCHUTZBEKLEIDUNG

 

Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich durch optimale Schutzbekleidung vor den Folgen eines Unfalls, Sturzes o.ä. zu schützen!

 

Auf allen Veranstaltungen von Right Riders ist geeignete Schutzbekleidung verbindlich vorgeschrieben; für Motorradveranstaltungen, bei denen die Teilnehmer eine Rennstrecke befahren muss diese bestehen aus:

 

Integralhelm

Rückenprotektor

Lederkombi mit Protektoren (einteilig, zweiteilige Kombi muss mittels Reissverschluss verbunden sein)

Motorradstiefel (Überlappung Stiefel – Hose muss gegeben sein)

Motorradhandschuhe (Überlappung Handschuh – Ärmel muss gegeben sein)

Bei Motorradtrainings, die außerhalb von Rennstrecken stattfinden (z.B. Fahrsicherheitstraining, Schräglagentraining) ist auch Textilbekleidung zulässig, insofern diese über Protektoren verfügt.

 

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die Right Riders ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

 

 

7. TECHNISCHE BESTIMMUNGEN

 

Grundsätzlich gilt: das eingesetzte Fahrzeug  muss sich in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand befinden; es darf vom Fahrzeug selbst keine unmittelbare Gefährdung ausgehen; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:

 

Sowohl für Motorrad:

 

Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten.

Die zugeteilte Startnummer ist von vorne gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen.

Right Riders bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen technischen Bestimmungen, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird; der Besuch ist auch erfahrenen Teilnehmern dringend angeraten.

Eine (bei Autos außen) am Fahrzeug angebrachte Kamera muss gegen Verlust zusätzlich gesichert werden („Fangleine“, zusätzliche Drahtsicherung etc.)

Darüber hinaus gelten für Motorräder folgende Regelungen:

Bei Motorradveranstaltungen, bei denen auf der Rennstrecke gefahren wird, sind nur Fahrzeuge mit mindestens 57 kW (78 PS) zulässig. Fahrzeuge der Kategorien Moto3 und SuperSport300 sind nur nach Rücksprache zugelassen!

 

Spiegel und Kennzeichen müssen abmontiert werden.

Blinker, Scheinwerfer sowie Rück- und Bremslichter müssen großflächig mit undurchsichtigem Klebeband abgedeckt werden.

Am Fahrzeug angebrachte Gegenstände wie z.B. Koffer und andere abstehende Teile am Fahrzeug müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung abmontiert werden.

Auf mehrtägigen Veranstaltungen, an denen Rennen angeboten und durchgeführt werden, muss zusätzlich die Ölablassschraube mit Draht gesichert sein und ausschließlich reines Wasser (kein Frostschutzmittel) sich im Kühlsystem befinden.

Für den ordnungsgemäßen technischen Zustand seines Fahrzeugs ist allein der Teilnehmer verantwortlich!

 

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist  Right Riders ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

 

 

 

8. VERHALTEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG

 

Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:

 

Während der gesamten Dauer der Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter von Right Riders sowie der Streckenbetreiber Folge zu leisten.

Sollte ein Teilnehmer im Laufe einer Veranstaltung ärztliche Hilfe benötigen, so entbindet der Teilnehmer die vor Ort behandelnden Ärzte gegenüber von Mitarbeitern von Right Riders von Ihrer ärztlichen Schweigepflicht.

Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten gilt für den ganzen Tag Fahrverbot.

Im Training und ggf. auch in den Rennen können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten.

Anhalten auf der Strecke – gleich aus welchem Grund – ist strengstens untersagt.

Der Einsatz von Drohnen – egal zu welchem Zweck – ist grundsätzlich untersagt!

Right Rides bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen Regeln, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird; der Besuch ist auch erfahrenen Teilnehmern dringend angeraten.

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist Right Riders ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

 

 

9 INFEKTIONSSCHUTZ

 

Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Hygienemaßnahmen, welche von den zuständigen Behörden vorgegeben werden, einzuhalten. Hierüber wird der Teilnehmer von Right Riders im Vorfeld jeder Veranstaltung ausführlich informiert.

Das Befolgen dieser Hygieneregeln ist für die Gewährleistung des bestmöglichen Infektionsschutzes unerlässlich. Bei Verstößen ist die Right Riders ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

 

 

10. TRANSPONDER

 

Das Fahrzeug eines jeden Teilnehmers wird mit einem Transponder ausgestattet. Die Registrierung der Rundenzeiten dient lediglich der Überprüfung der ordnungsgemäßen Gruppenzuordnung des einzelnen Teilnehmers und nicht dem sportlichen Vergleich. Aus Gründen der Sicherheit kann ein Teilnehmer, dessen Fahrzeug nicht mit einem Transponder ausgestattet ist, nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Rundenzeiten werden nur auf Wunsch des einzelnen Teilnehmers und gegen Gebühr veröffentlicht. Die Überlassung des Transponders erfolgt grundsätzlich nur gegen Überlassung einer Kaution durch den Teilnehmer. Sollte der Transponder während der Nutzung durch den Teilnehmer beschädigt werden (gleich aus welchen Gründen, etwa durch unsachgemäße Montage, Sturz, Kollision oder ähnliches) oder verloren gehen, hat der Teilnehmer für Reparatur oder Ersatz aufzukommen. Sollte ein Teilnehmer den Transponder nach Ende der Veranstaltung nicht zurück geben, so fällt bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe eine Nutzungsentschädigung von an, die der Teilnehmer dann bei Rückgabe an die Firma u bezahlen hat; er erhält erst dann seine Kaution zurück.

 

 

11. FOTOAUFNAHMEN/VERÖFFENTLICHUNG DER RUNDENZEITEN

 

Von den Teilnehmern einer Veranstaltung sowie deren Begleitpersonen eventuell gemachte Foto- und Videoaufnahmen dürfen von ohne weitere Freigabe veröffentlicht werden, insbesondere dürfen diese auf der Facebook-Seite von Right Riders zum Abruf und zur Ansicht eingestellt werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung i. S. d. § 22 Kunsturheberrechtsgesetz.

 

Sofern der Teilnehmer die Zusatzleistung „Zeitnahme“ bucht bzw. diese im Teilnahmebeitrag enthalten ist, erklärt er sich damit einverstanden, dass seine beste Rundenzeit der Veranstaltung sowohl am Veranstaltungsort durch Aushang und/oder per Monitor sowie über den Internet-Auftritt von Right Riders (Homepage, Instragram u. ä.) als auch öffentlich zugängliche Datenbanken wie beispielsweise www.mylaps.com veröffentlicht wird.

 

 

12. HAUSRECHT

 

Right Riders behält sich vor, auch ohne vorherige Verwarnung von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, und Besucher, Teilnehmer (oder deren Begleitung) sowie Dritte bei Verstoß gegen die hier aufgeführten Bestimmungen oder durch sonstiges, nicht akzeptables Verhalten des Platzes zu verweisen.

Gewerbliche Verkäufe am Veranstaltungsort, gleich durch wen, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Right Riders untersagt. Bei Verstößen ist Right Riders ohne weitere Vorwarnung berechtigt, einen Platzverweis auszusprechen. Ein zuwiderhandelnder Teilnehmer kann ohne vorherige Warnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrags erfolgt in diesen Fällen nicht.

 

 

13. DATENSCHUTZ

 

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrags mit Right Riders werden von Right Riders Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.

 

Right Riders versichert, dass die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass Right Riders dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Teilnehmer vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit Right Riders zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer Right Riders bei einer Anmeldung oder per E-Mail mitteilt (z.B. Name, Kontaktdaten) werden nur zu Korrespondenz mit dem Teilnehmer und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem sie Right Riders zur Verfügung gestellt wurden.

 

Right Riders gibt die Daten des Teilnehmers nur an mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung von Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt Right Riders die Zahlungsdaten des Teilnehmers an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Personenbezogene Daten, die Right Riders über deren Website mitgeteilt worden sind, werden nur solange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie ihr anvertraut wurden. Soweit handels- u. steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahren betragen.

 

Beim Besuch des Internetangebots der Right Riders wird die aktuell vom PC des Teilnehmers verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des PC des Teilnehmers sowie die von ihm betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind der Right Riders damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.

 

Sollte der Teilnehmer mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sein oder sollten sie unwichtig geworden sein, wird Right Riders auf entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten des Teilnehmers veranlassen, auch – soweit möglich – bei Dritten. Auf Wunsch erhält der Teilnehmer unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die Right Riders über ihn gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wendet sich der Teilnehmer bitte an:

 

Right Riders

Max Fritzsch

Hinterm Zaun 3c

09236 Claußnitz

Tel.: 01737716841

info@rightriders.de

www.rightriders.de

 

 

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Zahlungsort ist der Sitz von Right Riders, Claußnitz.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Right Riders. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand von Right Riders.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei beiderseitigem Handelskauf ist der Sitz der Right Riders alleiniger Gerichtsstand.

 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden oder eine Lücke aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahe kommt bzw. die Lücke ausfüllt.

 

Right Riders, Hinterm Zaun 3c, 09236 Claußnitz